Warnmarkierungen nach DIN  Wir fertigen:
- reflektierende Warnmarkierung zugelassen gem. DIN 30710 für Fahrzeuge mit Sonderrechten gem. § 35 StVo Abs. 1, Nr. 6
- retroreflektierende Kennzeichnungen nach ECE104 (Konturmarkierungen) für Sicherheit auf den Straßen
- sonstige individuelle Warnmarkierungen z. B. für Mülltonnen, Abgrenzungen, Hinweistafeln
 | | Als Normfläche ist ein Quadrat von 141 mm Seitenlänge zu Grunde zu legen, das diagonal in eine weiße und in eine rote Hälfte unterteilt ist. Die Sicherheitskennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite mindestens aus je 8 Normflächen bestehen. Eine Einzelfläche muss mindestens aus 2 Normflächen bestehen. Diese Mindestanforderung berücksichtigt in erster Linie Kleinfahrzeuge und Geräte. Bei grösseren Fahrzeugen sind die Flächen als Sicherheitskennzeichnung entsprechend größer anzulegen. Die Sicherheitskennzeichnung soll jeweils in eine linke und eine rechte, möglichst zusammenhängende Fläche symmetrisch aufgeteilt sein. Sie soll nach Möglichkeit an den äusseren Fahrzeugbegrenzungen beginnen. Die Sicherheitskennzeichnung soll so angebracht sein, dass sie nicht durch mitgeführte Geräte verdeckt wird. Fahrzeuge und Geräte, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, sollten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein. | Kraftfahrzeuge mit Sonderrechten
Alle Fahrzeuge mit Sonderrechten, eingesetzt beim Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenraum. Sie dürfen auf jeder Straßenseite halten und fahren. Ohne Warnmarkierung gehen die Sonderrechte verloren !
Gesetzliche Vorschrift : § 35 (6) Straßenverkehrs-Ordnung ...Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten..
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